Der Weg zur Promotion -

ein strukturierter Leitfaden

Phase 1: Annahme als Doktorand*in

Anmeldung, Registrierung

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 3.1. |Antrag auf Annahme als Doktorand*in|
  • Nachweis über die Qualifikation (Masterzeugnis und -urkunde)
  • Lebenslauf (inkl. Bildungsgang) mit Lichtbild

Zu beachtende Fristen:

  • Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn
  • Einreichung Unterlagen an das Dekanat im Vorfeld der Sitzung (die genaue Deadline können Sie den jeweiligen Sitzungsterminen  entnehmen)

Fachfremder Abschluss oder > 2,0:

Annahme am Fachbereich:

  • erfolgt durch den Fachbereichsrat
  • im Anschluss an die Sitzung erhält der/die Doktorand*in zwei Bestätigungsschreiben (für eigene Unterlagen/Registrierung beim SSC)

Phase 2: Einreichung der Dissertation

Abgabe, Promotionskommissionsbildung

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 3.2 |Gesuch auf Zulassung zur Promotionsprüfung|
  • 4 gedruckte Exemplare der Dissertation - je Exemplar muss enthalten sein:
    • korrekte Formulierung auf dem Titelblatt (Muster: Titelblatt 1)
    • tabellarischer Lebenslauf (ohne Lichtbild)
    • Zusammenfassung von 1-2 Seiten (falls Dissertation auf Englisch verfasst, dann zusätzlich deutsche Ergänzung in gleicher Länge)
    • Darlegung des Eigenanteils sowie aller benutzten Hilfsmittel und Hilfestellungen (ein Muster dafür ist unter “Vorlagen” zu finden)
  • separat digital im PDF-Format (via SeaFile / E-Mail): 1) Dissertation, 2) Lebenslauf, 3) Zusammenfassung
  • Zahlungsbeleg über die gezahlte Promotionsgebühr (Infos zur Bankverbindung)

Zu beachtende Fristen:

  • Einreichung Unterlagen an das Dekanat im Vorfeld der Fachbereichsratssitzung (die genaue Deadline können Sie den jeweiligen Sitzungsterminen  entnehmen)

 Zulassung zur Promotionsprüfung:

  • erfolgt durch den Fachbereichsrat

Phase 3: Begutachtungsverfahren

Gutachten, Einsichtnahme, mündliche Prüfung

Die Dissertationsexemplare gehen nach der Fachbereichsratssitzung den Berichterstattenden zu.

Fristen:
  • 4 Wochen (Gutachten 1 und 2)
  • ggf. 4 zusätzliche Wochen für 3. Gutachten

Zeitraum: 2 Wochen (nach Eingang der Gutachten)

Berechtigt zur Einsicht der Gutachten:
  • Doktorand*in
  • Mitglieder des Fachbereichrates
  • alle Professor*innen, Juniorprofessor*innen und Habilitierte des Fachbereichs
Berechtigt zur Einsicht der Dissertation:
  • alle Mitglieder des Fachbereichs

Annahme der Dissertation / Notenmitteilung an Doktorand*in:

  • Annahme nach einspruchsloser Einsichtnahme
  • danach Notenmitteilung an Doktorand*in durch das Dekanat

Termin:
  • Festsetzung in Absprache von Promotionskommission und Doktorand*in
  • Koordination von Zeit/Raumbuchung mit Dekanat und anschließende universitäts-öffentliche Bekanntgabe
Prüfung:
  • in deutscher oder englischer Sprache möglich
  • Dauer des Vortrags: 30 min
  • Dauer der anschließenden Prüfung: 30-60 min

Phase 4: Abschluss der Promotion

Druck, Veröffentlichung, Urkunde

Abgabe der Dissertation innerhalb eines Jahres bei der Universitätsbibliothek (ACHTUNG: Das Titelblatt der Bibliotheksexemplare beinhaltet andere Angaben als die begutachtete Version - Muster: Titelblatt 2!):

  • 40 Exemplare
  • 5 Exemplare, wenn die wesentlichen Ergebnisse publiziert wurden
  • 5 Exemplare, wenn Verbreitung über den Buchhandel
  • 5 Exemplare + elektronische Veröffentlichung (KLUEDO)

Das Promotionsverfahren ist mit der Übergabe der Urkunde abgeschlossen. Erst dann darf der Doktorgrad geführt werden.

Voraussetzungen zur Übergabe:

  • Formular F1.1. |Abschluss-Check / Arbeitsplatzübergabe|
  • Bestätigung der Bibliothek über die Veröffentlichung (geht dem Dekanat direkt von dort zu)

Bitte beachten Sie, dass es sich nur um einen Leitfaden handelt.

Rechtsgrundlage ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU Kaiserslautern-Landau vom 27.11.2018.

Promotion & Habilitation

Leitfaden, Formulare, Vorlagen

Promotionsvorträge

Vorträge zum Thema einer Promotion

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Fachgebiete, Professuren, Dekanat

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