Leitfaden zum Eignungsfeststellungsverfahren

Ein Eignungsfeststellungsverfahren müssen Bewerber*innen durchlaufen, deren Studienabschluss nicht direkt zur Promotion berechtigt

(fachfremder Studienabschluss oder ungeeignete Note - siehe Abschnitt II, § 3, Abs. 4a der Promotionsordnung vom 27.11.2018).

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 3.1 |Doktorand*innen-Anmeldung|
  • Nachweis über die Vorbildung/Qualifikation (z.B. Masterzeugnis und -urkunde)
  • Lebenslauf mit Lichtbild (inkl. Bildungsgang)

Zu beachtende Fristen:

  • Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn
  • Einreichung Unterlagen an das Dekanat > 10 Tage vor der nächsten Fachbereichsratssitzung
  • Termine Fachbereichsratssitzungen hier

Wichtig: Die Abgabe der Anmeldeformulare impliziert in diesem Fall den Antrag zur Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens, über welchen in der Fachbereichsratssitzung abgestimmt wird (siehe Schritt 2).

  • Bildung einer Eignungsprüfungskommission (zwei Hochschullehrende)
  • deren Benennung geschieht durch den Fachbereichsrat
  • der/die Bewerber*in wird nach der Fachbereichsratssitzung vom Dekanat über Zusammensetzung der Kommission sowie Prüfungstermin und -ort informiert
  • mündliche Prüfung: Themengebiet der geplanten Dissertation
  • Dauer: 15-30 min
  • Prüfung bestanden = Möglichkeit zur Annahme als Doktorand*in im Fachbereich Biologie
  • Prüfung nicht bestanden = Möglichkeit eines Qualifikationsstudiums:
    • maximale Dauer: 1 Jahr
    • 15-30 ECTS Master Biology
    • die zu absolvierenden Module werden von der Kommission festgelegt
    • Durchschnittsnote Module/Prüfungsleistungen mind. 3,0
  • finale Entscheidung über Annahme oder Qualifikationsstudium erfolgt anschließend im Fachbereichsrat (im Anschluss Erhalt eines Bestätigungsschreibens vom Dekanat)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Leitfaden zum Ablauf einer Promotion am Fachbereich Biologie der RPTU handelt.

Rechtsgrundlage ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU vom 27.11.2018.