Promotion & Habilitation
am Fachbereich Biologie
Dieser Leitfaden bietet eine chronologische Übersicht des Promotionsprozesses – von der Anmeldung als PhD bis zur Übergabe der Dissertationsurkunde.
Die Promotionsordnung regelt die Voraussetzungen, den Ablauf und die Anforderungen des Promotionsverfahrens. Sie enthält wichtige Bestimmungen zu Zulassung, Fristen und Prüfungen und bildet die Grundlage für den gesamten Prozess.
Der formale Aufbau einer Dissertation folgt festen Standards – von Titelblatt und Inhaltsverzeichnis über Einleitung und Hauptteil bis hin zu Fazit und Literaturverzeichnis. Eine klare Gliederung und die Einhaltung formaler Vorgaben sind essenziell für die wissenschaftliche Qualität.
Die Doktorandenvertretung vertritt die Interessen der Promovierenden der RPTU gegenüber den Organen und Gremien der Universität und berät über die die Promovierenden betreffenden Angelegenheiten.
Doktorandenvertreterin des Fachbereichs Biologie (01.10.2024 - 30.09.2025): Saskia Zeilfelder
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Das strukturierte Doktorandenprogramm zielt darauf ab, den Doktoranden eine Basis für das Verfassen der Dissertation zu bieten und sie zielgerichtet und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen auf die Promotion vorzubereiten.
Am Fachbereich Biologie gibt es zurzeit folgendes Programm:
Anmeldung am Fachbereich, Fortführung des Promotionsverfahrens.
F3.1. Antrag auf Annahme als Doktorand*inF3.2. Gesuch auf Zulassung zur Promotionsprüfung
Vorlagen zur Verwendung in der eigenen Dissertation.
Darlegung des Eigenanteils sowie aller benutzten HilfsmittelTitelblatt 1 (bei Abgabe der Dissertation zur Begutachtung)Titelblatt 2 (bei Abgabe der Dissertationsexemplare in der Bibliothek)
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis sichern die Qualität und Integrität wissenschaftlicher Arbeit durch klare Standards für ehrliches und transparentes Forschen. Sie fördern Vertrauen in die Forschung und verhindern Fehlverhalten.
DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher PraxisOmbudsgremium “Gute wissenschaftliche Praxis” an der RPTU
Die Habilitationsordnung regelt das Verfahren zur Erlangung der venia legendi an der RPTU Kaiserslautern-Landau. Sie legt die Voraussetzungen, Anforderungen und den Ablauf der Habilitation fest, um die wissenschaftliche Qualifikation für eine Professur zu überprüfen. Ziel ist es, die Fachkompetenz und die Fähigkeit zur selbstständigen, wissenschaftlichen Lehre und Forschung nachzuweisen.