Promotion & Habilitation
am Fachbereich Biologie
Dieser Leitfaden versteht sich als unterstützende Orientierungshilfe im Promotionsprozess. Er ersetzt nicht die offiziellen Bestimmungen der Promotionsordnung, bietet jedoch einen strukturierten Überblick über die wichtigsten organisatorischen Schritte und kann dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand rund um die Promotion deutlich zu erleichtern.
Das Dekanatsteam steht bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit gerne beratend zur Verfügung. Ein persönlicher Besuch ist ausdrücklich willkommen – bei organisatorischen Anliegen rund um die Promotion lohnt sich der Weg ins Dekanat immer.
Hochschulgesetz vom 23. September 2020
§ 34: Promotion, Habilitation
gemäß § 8 der PromO vom 27.11.2018 müssen die zur Begutachtung eingereichten Dissertationsexemplare über ein Titelblatt mit folgenden Angaben verfügen:
gemäß § 18 der PromO vom 27.11.2018 müssen die nach der mündlichen Prüfung zur Veröffentlichung eingereichten Dissertationsexemplare über ein Titelblatt mit folgenden Angaben verfügen:
Die Doktorandenvertretung vertritt die Interessen der Promovierenden der RPTU gegenüber den Organen und Gremien der Universität und berät über die die Promovierenden betreffenden Angelegenheiten.
Die Promotionsgebühr beläuft sich auf 170,00 EUR (gemäß Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 10. Februar 2022). Sie kann überwiesen werden an:
Landeshochschulkasse Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11, BIC: MARKDEF1550
(BLZ: 550 000 00, Konto-Nr.: 55 001 511)
Verwendungszweck:
Promotionsgebühr FB Biologie VORNAME NACHNAME, Kostenstelle 8800.000
Diese Checkliste dient der ordnungsgemäßen Abmeldung beim Verlassen des Fachbereichs Biologie. Bitte lassen Sie alle aufgeführten Punkte von den jeweils zuständigen Stellen abzeichnen und reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular spätestens zum Austrittsdatum im Dekanat ein.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle relevanten Materialien, Geräte, Schlüssel etc. zurückgegeben und der Arbeitsplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wurde.
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis sichern die Qualität und Integrität wissenschaftlicher Arbeit durch klare Standards für ehrliches und transparentes Forschen. Sie fördern Vertrauen in die Forschung und verhindern Fehlverhalten.
DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Das strukturierte Doktorandenprogramm zielt darauf ab, den Doktoranden eine Basis für das Verfassen der Dissertation zu bieten und sie zielgerichtet und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen auf die Promotion vorzubereiten.
Am Fachbereich Biologie gibt es zurzeit folgendes Programm:
Die Habilitationsordnung regelt das Verfahren zur Erlangung der venia legendi an der RPTU Kaiserslautern-Landau. Sie legt die Voraussetzungen, Anforderungen und den Ablauf der Habilitation fest, um die wissenschaftliche Qualifikation für eine Professur zu überprüfen. Ziel ist es, die Fachkompetenz und die Fähigkeit zur selbstständigen, wissenschaftlichen Lehre und Forschung nachzuweisen.