Leitfaden nach alter Promotionsordnung

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 4.1. |Besetzung Promotionskommission|

Zu beachtende Fristen:

  • Einreichung Unterlagen an das Dekanat > 10 Tage vor der nächsten Fachbereichsratssitzung
  • Termine Fachbereichsratssitzungen hier

Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):

  • Formular 4.2 |Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens|
  • 4 gedruckte Exemplare der Dissertation - je Exemplar muss enthalten sein:
  • Lebenslauf
  • Zusammenfassung von max. 1 Seite
  • zusätzliche Zusammenfassung von max. 1 Seite in Englisch, falls Dissertation in Englisch
  • Zahlungsbeleg der gezahlten Promotionsgebühr
  • Masterurkunde/-zeugnis
  • separat digital (via SeaFile): 1) Dissertation, 2) Lebenslauf, 3) Zusammenfassung
  • bei kumulativen Promotionen: Einverständnis des Betreuers/der Betreuerin zur kumulativen Dissertation

Gutachten

Die Dissertationsexemplare gehen den Berichterstattenden nach Abgabe der Dissertation im Dekanat zu.

Fristen:

  • 4 Wochen (Gutachten 1 und 2)
  • ggf. 4 zusätzliche Wochen für 3. Gutachten

Liegen alle Gutachten dem Dekanat vor, erhält der/die Doktorand*in eine Notenmitteilung.

 

Einsichtnahme

Zeitraum: 2 Wochen während der Vorlesungszeit, 4 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit

Berechtigt zur Einsicht der Gutachten:

  • alle Professor*innen und Privatdozent*innen des Fachbereichs
  • Mitglieder des Fachbereichsrates

Berechtigt zur Einsicht der Dissertation:

  • alle Mitglieder des Fachbereichs

 

Wissenschaftliche Aussprache

Termin:

  • Festsetzung in Absprache von Promotionskommission und Doktorand*in
  • Koordination von Zeit/Raumbuchung mit Dekanat
  • anschließend Versand von Einsichtnahme-Termin und Einladung

Prüfung:

  • in deutscher Sprache (englisch nur auf Antrag)
  • Dauer des Vortrags: 30 min
  • Dauer der anschließenden Prüfung: 30-60 min

Abgabe der Dissertation innerhalb eines Jahres bei der Universitätsbibliothek:

  • folgende Möglichkeiten der Veröffentlichung:
    • 40 Exemplare
    • 5 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt
    • 5 Exemplare, wenn Verbreitung über den Buchhandel
    • 5 Exemplare + 40 weitere Kopien als Mikrofiche
    • 5 Exemplare + elektronische Veröffentlichung (KLUEDO )
  • ACHTUNG: Das Titelblatt der Bibliotheksexemplare beinhaltet andere Angaben als die begutachtete Version (Muster: Titelblatt 2)!
  • Vor Abgabe in der UB ist das Titelblatt dem Dekanat vorzulegen.

Das Promotionsverfahren ist mit der Übergabe der Urkunde abgeschlossen. Erst dann darf der Doktorgrad geführt werden.

Notwendige Unterlagen zur Übergabe:

  • Checkliste |Formular 1.1.|
  • elektronische Veröffentlichung: Einverständniserklärung des Betreuers |Formular 2.2.|
  • kumulative Dissertation: Bestätigung, dass die wesentlichen Teile der Dissertation publiziert wurden |Formular 2.1.|
  • Bestätigung der Bibliothek (geht dem Dekanat direkt zu)

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Leitfaden zum Ablauf einer Promotion am Fachbereich Biologie der RPTU handelt.

Rechtsgrundlage ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU vom 30.03.2001.