Leitfaden nach alter Promotionsordnung
Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):
- Formular 4.1. |Besetzung Promotionskommission|
Zu beachtende Fristen:
- Einreichung Unterlagen an das Dekanat > 10 Tage vor der nächsten Fachbereichsratssitzung
- Termine Fachbereichsratssitzungen hier
Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):
- Formular 4.2 |Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens|
- 4 gedruckte Exemplare der Dissertation - je Exemplar muss enthalten sein:
- korrekte Formulierung auf dem Titelblatt (Muster: Titelblatt 1)
- Eigenständigkeitserklärung (Muster: Erklärungsvorlage)
- Erklärung des Eigenanteils sowie aller benutzten Hilfsmittel und Hilfestellungen ( Muster Darlegung des Eigenanteils und aller Hilfsmittel und Hilfestellungen)
- Lebenslauf
- Zusammenfassung von max. 1 Seite
- zusätzliche Zusammenfassung von max. 1 Seite in Englisch, falls Dissertation in Englisch
- Zahlungsbeleg der gezahlten Promotionsgebühr
- Masterurkunde/-zeugnis
- separat digital (via SeaFile): 1) Dissertation, 2) Lebenslauf, 3) Zusammenfassung
- bei kumulativen Promotionen: Einverständnis des Betreuers/der Betreuerin zur kumulativen Dissertation
Gutachten
Die Dissertationsexemplare gehen den Berichterstattenden nach Abgabe der Dissertation im Dekanat zu.
Fristen:
- 4 Wochen (Gutachten 1 und 2)
- ggf. 4 zusätzliche Wochen für 3. Gutachten
Liegen alle Gutachten dem Dekanat vor, erhält der/die Doktorand*in eine Notenmitteilung.
Einsichtnahme
Zeitraum: 2 Wochen während der Vorlesungszeit, 4 Wochen während der vorlesungsfreien Zeit
Berechtigt zur Einsicht der Gutachten:
- alle Professor*innen und Privatdozent*innen des Fachbereichs
- Mitglieder des Fachbereichsrates
Berechtigt zur Einsicht der Dissertation:
- alle Mitglieder des Fachbereichs
Wissenschaftliche Aussprache
Termin:
- Festsetzung in Absprache von Promotionskommission und Doktorand*in
- Koordination von Zeit/Raumbuchung mit Dekanat
- anschließend Versand von Einsichtnahme-Termin und Einladung
Prüfung:
- in deutscher Sprache (englisch nur auf Antrag)
- Dauer des Vortrags: 30 min
- Dauer der anschließenden Prüfung: 30-60 min
Abgabe der Dissertation innerhalb eines Jahres bei der Universitätsbibliothek:
- folgende Möglichkeiten der Veröffentlichung:
- 40 Exemplare
- 5 Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt
- 5 Exemplare, wenn Verbreitung über den Buchhandel
- 5 Exemplare + 40 weitere Kopien als Mikrofiche
- 5 Exemplare + elektronische Veröffentlichung (KLUEDO )
- ACHTUNG: Das Titelblatt der Bibliotheksexemplare beinhaltet andere Angaben als die begutachtete Version (Muster: Titelblatt 2)!
- Vor Abgabe in der UB ist das Titelblatt dem Dekanat vorzulegen.
Das Promotionsverfahren ist mit der Übergabe der Urkunde abgeschlossen. Erst dann darf der Doktorgrad geführt werden.
Notwendige Unterlagen zur Übergabe:
- Checkliste |Formular 1.1.|
- elektronische Veröffentlichung: Einverständniserklärung des Betreuers |Formular 2.2.|
- kumulative Dissertation: Bestätigung, dass die wesentlichen Teile der Dissertation publiziert wurden |Formular 2.1.|
- Bestätigung der Bibliothek (geht dem Dekanat direkt zu)
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Leitfaden zum Ablauf einer Promotion am Fachbereich Biologie der RPTU handelt.
Rechtsgrundlage ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU vom 30.03.2001.