Der Weg zur Promotion -
ein strukturierter Leitfaden
Phase 1: Annahme als Doktorand*in
Anmeldung, Registrierung
Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):
- Formular 3.1. |Antrag auf Annahme als Doktorand*in|
- Nachweis über die Qualifikation (Masterzeugnis und -urkunde)
- Lebenslauf (inkl. Bildungsgang) mit Lichtbild
Zu beachtende Fristen:
- Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Arbeitsbeginn
- Einreichung Unterlagen an das Dekanat im Vorfeld der Sitzung (die genaue Deadline können Sie den jeweiligen Sitzungsterminen entnehmen)
Fachfremder Abschluss oder > 2,0:
- Eignungsfeststellungsverfahren für Bewerber*innen, deren Studienabschluss nicht direkt zur Promotion berechtigt
Annahme am Fachbereich:
- erfolgt durch den Fachbereichsrat
- im Anschluss an die Sitzung erhält der/die Doktorand*in zwei Bestätigungsschreiben (für eigene Unterlagen/Registrierung beim SSC)
- Registrierung beim Studierenden Service Center (SSC) ist für Promovierende der RPTU Pflicht!
- zusätzliche Einschreibung ist möglich, aber nicht zwingend
Phase 2: Einreichung der Dissertation
Abgabe, Promotionskommissionsbildung
Erforderliche Unterlagen (Formulare/Downloads):
- Formular 3.2 |Gesuch auf Zulassung zur Promotionsprüfung|
- 4 gedruckte Exemplare der Dissertation - je Exemplar muss enthalten sein:
- korrekte Formulierung auf dem Titelblatt (Muster: Titelblatt 1)
- tabellarischer Lebenslauf (ohne Lichtbild)
- Zusammenfassung von 1-2 Seiten (falls Dissertation auf Englisch verfasst, dann zusätzlich deutsche Ergänzung in gleicher Länge)
- Darlegung des Eigenanteils sowie aller benutzten Hilfsmittel und Hilfestellungen (ein Muster dafür ist unter “Vorlagen und Muster zur Einarbeitung - F1.2.” zu finden)
- separat digital im PDF-Format (via SeaFile / E-Mail): 1) Dissertation, 2) Lebenslauf, 3) Zusammenfassung
- Zahlungsbeleg über die gezahlte Promotionsgebühr (Infos zur Bankverbindung)
Zu beachtende Fristen:
- Einreichung Unterlagen an das Dekanat im Vorfeld der Fachbereichsratssitzung (die genaue Deadline können Sie den jeweiligen Sitzungsterminen entnehmen)
Zulassung zur Promotionsprüfung:
- erfolgt durch den Fachbereichsrat
Phase 3: Begutachtungsverfahren
Gutachten, Einsichtnahme, mündliche Prüfung
Die Dissertationsexemplare gehen nach der Fachbereichsratssitzung den Berichterstattenden zu.
Fristen:
- 4 Wochen (Gutachten 1 und 2)
- ggf. 4 zusätzliche Wochen für 3. Gutachten
Zeitraum: 2 Wochen (nach Eingang der Gutachten)
Berechtigt zur Einsicht der Gutachten:
- Doktorand*in
- Mitglieder des Fachbereichrates
- alle Professor*innen, Juniorprofessor*innen und Habilitierte des Fachbereichs
Berechtigt zur Einsicht der Dissertation:
- alle Mitglieder des Fachbereichs
Annahme der Dissertation / Notenmitteilung an Doktorand*in:
- Annahme nach einspruchsloser Einsichtnahme
- danach Notenmitteilung an Doktorand*in durch das Dekanat
Termin:
- Festsetzung in Absprache von Promotionskommission und Doktorand*in
- Koordination von Zeit/Raumbuchung mit Dekanat und anschließende universitäts-öffentliche Bekanntgabe
Prüfung:
- in deutscher oder englischer Sprache möglich
- Dauer des Vortrags: 30 min
- Dauer der anschließenden Prüfung: 30-60 min
Phase 4: Abschluss der Promotion
Druck, Veröffentlichung, Urkunde
Veröffentlichung der Dissertation – Anforderungen an die Abgabe:
- Abgabe bei der Universitätsbibliothek der RPTU Kaiserslautern-Landau
- Frist: spätestens ein Jahr nach der mündlichen Prüfung
- vorgegebene Form des Titelblatts (siehe Vorlage M3.2.)
- Klebebindung, keine Ringbindung
Anzahl der abzuliefernden Exemplare (eine der folgenden Optionen):
- 5 gedruckte Exemplare plus elektronische Version über den Dokumentenserver KLUEDO der RPTU
- 40 gedruckte Exemplare
- 5 Exemplare, wenn wesentliche Ergebnisse bereits in Fachzeitschriften oder Buchkapiteln veröffentlicht wurden
- 5 Exemplare, wenn ein gewerblicher Verlag die Veröffentlichung übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird
nützliche Informationen der Universitätsbibliothek zu Form und Abgabe:
Das Promotionsverfahren ist mit der Übergabe der Urkunde abgeschlossen. Erst dann darf der Doktorgrad geführt werden.
Voraussetzungen zur Übergabe:
- ausgefülltes Offboarding-Formular
- Bestätigung der Bibliothek über die Veröffentlichung
Dieser Leitfaden dient lediglich der Orientierung. Verbindlich ist die Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie der RPTU Kaiserslautern-Landau vom 27.11.2018.
Nächste FBR-Sitzung
Fachbereichsratssitzung 06/2025
- Mittwoch, 16.07.2025
- 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fachbereichsratssitzung



